Bundesrahmenvertrag: Fragen-Antworten-Katalog erneut ergänzt

Die vier Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben den gemeinsamen Fragen-Antworten-Katalog (FAK) nach weiteren Abstimmungsrunden um zwei Fragen erweitert.

Die Fassung des FAK vom 24. November 2021 beinhaltet insgesamt 69 Fragen und rechtsverbindliche Antworten. Die Fragen-Antworten-Bereiche sind nach den jeweiligen Anlagen des Bundesrahmenvertrages sortiert.

Ergänzt wurde die Frage zur Zulassung bei der Erweiterung der Praxisräume (Frage 27). Geklärt wurde hier, dass für alte Räumlichkeiten Bestandsschutz besteht und nur für die neu hinzugekommenen Räumlichkeiten die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen angezeigt und erfüllt werden muss.

Des Weiteren wurde eine Übergangsregelung bei der Abgabe der "Standardisierte Kombination von Maßnahmen“ (oder „D1“) vereinbart (Ergänzung Frage 35). Gemäß der Anlage Leistungsbeschreibung muss die Praxis mindestens die obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) vorhalten. Für Verordnungen, bei denen die Verträge nach § 125 Absatz 2 SGB V in der bis zum 10. Mai 2019 geltenden Fassung vorsahen, dass ausschließlich die von der Ärztin oder dem Arzt spezifizierten Heilmittel vorzuhalten sind, gilt bis zum 31.12.2021 (Verordnungsdatum) Bestandsschutz.

  • Den neuen Fragen-Antwort-Katalog (Stand: 24.11.2021) finden Sie HIER
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