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G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen

G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen

Der G-BA hat  heute diverse Corona-Sonderregelungen über den 31.03.2021 hinaus verlängert.

Dazu zählen:

  • Die verlängerten Fristen beim Entlassmanagement à gilt bis zum Ende der epidemischen Lage
  • HM-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt à gültig bis 30.09.2021
  • Folgeverordnungen dürfen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden à gültig bis 30.09.2021
  • Videobehandlung bei bestimmten HM-Verordnungen à gültig bis 30.09.2021

Die Beschlüsse treten zum 01.04.2021 in Kraft

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/942/