G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen
Der G-BA hat heute diverse Corona-Sonderregelungen über den 31.03.2021 hinaus verlängert.
Dazu zählen:
- Die verlängerten Fristen beim Entlassmanagement à gilt bis zum Ende der epidemischen Lage
- HM-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt à gültig bis 30.09.2021
- Folgeverordnungen dürfen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden à gültig bis 30.09.2021
- Videobehandlung bei bestimmten HM-Verordnungen à gültig bis 30.09.2021
Die Beschlüsse treten zum 01.04.2021 in Kraft
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/942/