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Pünktlich zum 1. April 2021 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft

WIE IST DER AKTUELLE STAND?

Wir informieren Sie detaillierter: https://www.facebook.com/vpt.de Natürlich stellen wir auch die Video´s bei YOUTUBE zur Verfügung.

Die VPT e.V. Landesgruppe Mitte haben zusammen mit unserem Justiziar, Herrn Rechtsanwalt Alt, die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und deren Umsetzbarkeit geprüft.

WIR unternehmen rechtliche Schritte!! Allerdings ist eine einstweilige Verfügung nicht vor dem 6. April 2021 zu erwirken.

Am 31.03.2021 ist stündlich ab 17:00 Uhr in den Nachrichten auf den regionalen Radio-Sendern Radio Chemnitz, Radio Dresden, Radio Erzgebirge - Wir lieben das Erzgebirge, Radio Lausitz, Radio Leipzig, Radio Zwickau und Hitradio RTL ein Interview mit dem Sprecher der VPT e.V. LG Mitte zu hören. 

WIR erhöhen den Druck!!

Aus unserer Sicht erscheint die Umsetzung der neuen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der aktuellen Form schlichtweg nicht möglich.

WIR INFORMIEREN SIE WEITER!!

Auszüge aus unserem Rundschreiben vom 30.06.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

pünktlich zum 1. April 2021 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft.

Mit dieser Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist ein weiterer sächsischer Höhepunkt in der Abwehr des Covid-Virus einschließlich aller Mutanten erreicht. Die Schnell- und Selbsttest sollen ausgeweitet werden. Wir zitieren:

„Betriebsinhaber und Beschäftigte u.a. in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test.

Dies gilt ebenfalls für Kunden von Friseuren und medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen.“

Sie können sich vorstellen, dass seit Bekanntwerden die Telefone und E-Mail-Eingänge nicht mehr zur Ruhe kommen. Wir sind ebenso wie Sie von dem Ausmaß der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung überrascht, sind zugleich die Folgen aktuell nicht absehbar.

WELCHE SCHRITTE Hat Ihr Berufsverband sofort eingeleitet?

1.      Sofortige Kontaktaufnahme zum verantwortlichen Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dort allerdings zieht das zuständige Fach-Referat 36 gerade um, was für die Erreichbarkeit nicht förderlich ist und in dieser Situation auch durchaus hinterfragbar.

WIR BLEIBEN DRAN!!!

2.      Sofortige Kontaktaufnahme zur Sächsischen Kassenärztlichen Verwaltung.Wir haben der KV Sachsen die Tragweite der neuen Schutz-Verordnung vor Augen geführt. Es wären in Sachsen mindestens ca. 4.000 Praxen für Physiotherapie 2x wöchentlich zu testen. Hinzu kommen noch alle Patient*innen, die einen aktuellen NEGATIV-Test vorlegen sollen. Die KV SACHSEN hinterfragt ebenfalls den Sächsischen Alleingang sehr kritisch.

 WIR BLEIBEN DRAN!!!