Auszüge aus unserem Rundschreiben vom 30.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
pünktlich zum 1. April 2021 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft.
Mit dieser Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist ein weiterer sächsischer Höhepunkt in der Abwehr des Covid-Virus einschließlich aller Mutanten erreicht. Die Schnell- und Selbsttest sollen ausgeweitet werden. Wir zitieren:
„Betriebsinhaber und Beschäftigte u.a. in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test.
Dies gilt ebenfalls für Kunden von Friseuren und medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen.“
Sie können sich vorstellen, dass seit Bekanntwerden die Telefone und E-Mail-Eingänge nicht mehr zur Ruhe kommen. Wir sind ebenso wie Sie von dem Ausmaß der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung überrascht, sind zugleich die Folgen aktuell nicht absehbar.
WELCHE SCHRITTE Hat Ihr Berufsverband sofort eingeleitet?
1. Sofortige Kontaktaufnahme zum verantwortlichen Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dort allerdings zieht das zuständige Fach-Referat 36 gerade um, was für die Erreichbarkeit nicht förderlich ist und in dieser Situation auch durchaus hinterfragbar.
WIR BLEIBEN DRAN!!!
2. Sofortige Kontaktaufnahme zur Sächsischen Kassenärztlichen Verwaltung.Wir haben der KV Sachsen die Tragweite der neuen Schutz-Verordnung vor Augen geführt. Es wären in Sachsen mindestens ca. 4.000 Praxen für Physiotherapie 2x wöchentlich zu testen. Hinzu kommen noch alle Patient*innen, die einen aktuellen NEGATIV-Test vorlegen sollen. Die KV SACHSEN hinterfragt ebenfalls den Sächsischen Alleingang sehr kritisch.
WIR BLEIBEN DRAN!!!