AOK führt digitalen Nachweis für Zuzahlungsbefreiung ein

AOK-Versicherte, die von Zuzahlungen befreit sind, können ihren Befreiungsstatus ab Ende Februar 2022 auch digital nachweisen.

Für Heilmittelerbringer bedeutet das ab Ende Februar 2022: AOK-Versicherte können den Heilmittelerbringern eine Zuzahlungsbefreiung auch digital auf dem Smartphone-Display anzeigen. Der digitale Nachweis ergänzt somit den bisherigen Nachweis in Papierformat und besitzt die gleiche Gültigkeit wie die analoge Variante.

Am grundsätzlichen System der Zuzahlungen wird durch die neue Funktion nichts verändert. Bei Versicherten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, wird der Nachweis auch nicht in der App angezeigt.